Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines | Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmkursen oder Trainings- und Ferienlagern. Diese AGB finden ebenfals Anwendung bei dem Verkauf von Ausr&uulm;stungsgenenst&aulm;nden. |
Beschädigungen Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der den Schaden verursacht hat. |
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Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung s&aulm;mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zur&uulm;ckzunehmen, wenn der K&aulm;ufer sich vertragswidrig verh&aulm;lt. Der K&aulm;ufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn &uulm;bergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Entstehende Sch&aulm;den an der Kaufsache gehen zu Lasten des K&aulm;ufers. |
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Fotografien Bei unseren Kursen wird häufig versucht, mittels Bildern bleibende Erinnerungswerte zu schaffen. Wer nicht wünscht, dass Aufnahmen vom Teilnehmer gefertigt und auf dieser Seite zur Ansicht bereit gestellt werden muss dies bei der Anmeldung kund tun. |
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Haftung Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmakademie keine Haftung. |
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Zugangsvoraussetzungen Einige Kurse setzen bestimmte Fertigkeiten voraus. In den Anmeldebestätigungen wird auf diese explizit hingewiesen. Wird ein Kurs abgebrochen weil diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren werden Gebühren nicht erstattet. |
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Hausordnung Der Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte, sowie den Anweisungen der dort beschäftigten Aufsichtskräfte, ist Folge zu leisten. Das betrifft insbesondere Kleidungsvorschriften. |
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Sportgesundheit Mit der Anmeldung bestätigen alle Teilnehmer sportgesund zu sein. |
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Gutscheine Erworbene Gutscheine haben drei Jahre nach Erstellungsdatum Gültigkeit. Sie sind übertragbar, können aber nicht ausgezahlt werden. |
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Aufsichtspflicht minderjähriger Teilnehmer Die Schwimmakademie hat die Aufsichtspflicht während des Kurses. Sie haftet für die Zeit des Schwimmkurses im Wasser. Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten ihre Kinder zu beaufsichtigen. Bitte lassen Sie sie vor und nach dem Kurs im Schwimmbad nie unbeaufsichtigt. Die Schwimmakademie übernimmt keine Haftung, wenn den Kindern vor Kursbeginn und nach Kursende im Schwimmbad etwas passiert. |
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Streitschlichtung Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren mehrerer Verbände teil. Für alle nicht aufgeführten Segmente wenden Sie sich vertrauensvoll an die: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Internet: www.verbraucher-schlichter.de |
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Anmeldung | Mit der Anmeldung oder Buchung wird ein rechtlich verbindlicher Vertrag geschlossen. Es genügt hierfür die Erklärung des Willens in einem schriftlichen Medium der Fernkommunikation. Sollte diese Erklärung telefonisch abgegeben werden ist dies nur fristwahrend (platzsichernd) möglich und erfordert die Nachreichung einer schriftlichen Form. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. In der Reservierungsbestätigung werden die Kursdaten und die Zahlungsmodalitäten bekannt gegeben. |
Leistungsentgelte | Zu Beginn eines Kurses müssen alle Gebühren privater Endverbraucher beglichen sein. Sollte dies nicht der Fall sein kann der Anspruch auf den reservierten Platz entfallen. Zudem behält sich die DSA vor, eine um EUR 10,- Bearbeitungskosten erhöhte Kursgebühr zu erheben. Bei Verbänden und Instititionen können besondere Regelungen Anwendung finden. |
Rücktritte | Ausfall eines Kurses / Events Sollte ein Kurs, aufgrund ungenügender Teilnehmer nicht zustande kommen, wird die schon gezahlte Kursgebühr zurückerstattet. |
Ausfall einer Einzelstunde Sollte es bei einem Mehrtageskurs zu Ereignissen (z.B. Krankheit des Trainers oder technischer Defekt an der Trainingsstätte) kommen, die eine Durchführung des Trainings unmöglich machen wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. |
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Ausschluß vom Untericht Gravierende Gründe, wie zB. Vertrauensbruch gegenüber der Schwimmakademie oder Tätlichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, können einem möglichen Ausschluß des Kursteilnehmers nach sich ziehen. Bei einem Ausschluß werden die Kursgebühren anteilig und abzüglich der anfallenden Stornierungsgebühr (iHv 20,00 EUR) zurück erstattet. |
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Teilnehmerabsagen | Kurse Unsere Kurse sind mit einer Puffer von 2 Einheiten konzipiert in denen Ausfallstunden nachgeholt werden können. Entscheidend hierfür ist die rechtzeitige Absage der Einzelstunde mind. 24 Std. vor Termin. Sollte die Teilnahme am weiteren Kursgeschehen aus zwingenden Gründen nicht möglich sein kann die anteilige Kursgebühr zurück erstattet werden.. |
Kurse Unsere Kurse sind mit einer Puffer von 2 Einheiten konzipiert in denen Ausfallstunden nachgeholt werden können. Entscheidend hierfür ist die rechtzeitige Absage der Einzelstunde mind. 24 Std. vor Termin. Sollte die Teilnahme am weiteren Kursgeschehen aus zwingenden Gründen nicht möglich sein kann die anteilige Kursgebühr zurück erstattet werden. |
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Events und Eintagesveranstaltungen Bis zu 2 Wochen vor dem Termin: kostenfrei stornierbar. Bis zu 7 Tagen vor dem Termin: eine Bearbeitungsgebühr (iHv 20,00 EUR) wird fällig. Bei weniger als 7 Tagen ist ein Rücktritt vom Event nur aus zwingenden Gründen, zB Krankheit, möglich. Blosses Nichterscheinen berechtigt nicht zur Rückforderung der Gebühren. |
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Ferienlager und Mehrtagesveranstaltungen Es gelten die Bedingungen der Rubrik Events mit der Einschränkung, dass wenn durch einen Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten würde dieser nicht zu Rückerstattung der Gebühren berechtigt. |
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Einzel- und Privatunterricht Eine Absage bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist kostenfrei möglich. Danach kann die Stunde nur im Krankheitsfall verschoben werden. Dieser ist durch Attest zu belegen. |
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Salvatorische Klausel | Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht. |